Immobilienbewertung

Im Mittelpunkt der von uns erstellten Immobilienbewertungen steht die Definition des Verkehrswertes (Marktwertes) gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB).

Auch die international bekannten Definitionen des Marktwertes im Red Book der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS appraisal and valuation standards), der TEGoVA (the european group of valuers’ associations) und der IVS (international valuation standards) entsprechen in ihren wesentlichen Inhalten der Verkehrswertdefinition des Baugesetzbuches und sind Grundlage unserer Bewertungen.

Neben den in Deutschland normierten Bewertungsverfahren auf der Grundlage der Immobilien-Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV), in der das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren beschrieben sind, führen auch international bekannte Verfahren wie die Investmentmethode und das Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF) bei der Anwendung aus dem Marktgeschehen abgeleiteter Bewertungsparameter zu einem Verkehrswert (Marktwert).

Beleihungswertvorschläge im Zusammenhang mit Finanzierungen ermitteln wir nach den Regelungen des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) und der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV).

Bei Bewertungen für bilanzielle Zwecke berücksichtigen wir die jeweiligen Bilanzierungsregeln u.a. der international accounting standards (IAS) bzw. der international financial reporting standards (IFRS).

Für internationale Auftraggeber erstellen wir unsere Gutachten auch in englischer Sprache.